Spezialkost
Haben Sie eine Lebensmittelunverträglichkeit? Benötigen Sie Diätkost?
Unsere Küche ist auf Ihre besondere Lage ausgerichtet und kocht Spezialkost für alle gängigen Lebensmittelallergien. Unser Küchenchef Jean-Marc Feder ist für weitere Auskünfte gerne für Sie da.
Kosten
Arzt-, Physiotherapie- und Pflegeleistungen sind Krankenkassenpflichtig und werden von der Grundversicherung nach Vertrag übernommen.
Abrechnen
Alle ärztlich verordneten Therapien rechnen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Unsere Kurärzte rechnen direkt mit unseren Kurgästen ab. Hotelaufenthalt und Pflege werden Ihnen von uns vor der Abreise in Rechnung gestellt. Die Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgt nach dem Kuraufenthalt durch den Gast mit der ausgestellten Kuraufenthaltsbestätigung.
Wichtig
Kurgäste werden gebeten, bei Eintritt den Arztbericht, die Medikamente für mindestens 3 Tage, die Versichertennummer der Krankenkasse, allfällige physiotherapeutische Verordnungen oder Übergabeberichte sowie eine Kostengutsprache der Krankenkasse mitzubringen.
Klären Sie im Voraus die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse an den Hotelaufenthalt ab. Für alle Kuraufenthalte ist eine ärztliche Kurverordnung erforderlich. Nur der Arzt kann Ihnen einen Kuraufenthalt verordnen.
» Kurinformation auf einen Blick (PDF)
» Verordnungsformular Kur Bad Ramsach (PDF)
Ärztlich eingewiesene Gäste sind von der MWST befreit, gemäss Art.14 Ziff2 der MWST.
Schriftliche Kurverordnung des Arztes muss vorliegen.
Sie sind Hotelgast mit Physiotherapieverordnung aber ohne Kuraufenthalt
Sie möchten Physiotherapiebehandlungen und zugleich bei uns wohnen? Ganz einfach: Sie buchen als Hotelgast und bringen die Therapieverordnung Ihres Arztes mit. Sie werden in unserer Physiotherapie als ambulanter Patient behandelt und auch so abgerechnet: direkt mit Ihrer Krankenkasse. Der Hotelaufenthalt geht vollumfänglich zu Ihren Lasten